Es handelt sich um eine ganz normale Photovoltaik-Anlage, die dieselben Rechte und Pflichten wie größere Photovoltaik-Anlagen hat. Damit ist es sogar möglich, von der EEG-Einspeisevergütung zu profitieren. Die Menge des eingespeisten und damit vergüteten Stroms ist jedoch voraussichtlich sehr gering. In erster Linie soll der Eigenverbrauch gedeckt werden. In der Regel wird ein Großteil des Stroms bereits von den vorhandenen Dauerstromverbrauchern (Kühlschrank, Router, etc.) genutzt.
Dem Netzbetreiber RNG muss daher im Antrag folgendes bestätigt werden:
„Eine Stromeinspeisung in das Stromnetz der Rheinischen Netzgesellschaft mbH (RNG) wird nicht erfolgen! Es ist sichergestellt, dass die selbst erzeugte Energie ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt wird.“